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Beschlussvorlage

Fleischbeschaugebühren Satzung des Kreises Recklinghausen vom .12.2007 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene ab dem 01.01.2008

30/011 20.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene ab dem 1. Januar 2008 beraten. Die Vorlage sieht vor, die Gebühren so festzusetzen, dass die anfallenden Kosten für die amtlichen Kontrollen gedeckt werden.

Die Verwaltung begründet die Neuregelung mit der Notwendigkeit der Kostendeckung, um jährliche Ausfälle in Höhe von fast 600.000 Euro zu vermeiden. Eine Erhebung der EU-weit normierten Mindestgebühren würde zu einer Unterdeckung führen, die über die Kreisumlage durch die kreisangehörigen Städte ausgeglichen werden müsste. Da sich der Kreis selbst einem Haushaltssicherungskonzept unterliegt, wird die Erhebung der Gebühren als haushaltsrechtlich geboten dargestellt.

Die Satzung sieht unterschiedliche Anpassungen für verschiedene Standorte vor. Im Schlachthof Oer-Erkenschwick soll der Gebührensatz für Schweine aufgrund von Überschüssen aus dem Vorjahr um 0,07 Euro auf 1,06 Euro pro Tier gesenkt werden. Im Gegensatz dazu ist im Schlachthof Recklinghausen eine Erhöhung der Gebühr um 0,09 Euro auf 2,35 Euro vorgesehen, um einen Unterdeckungsausgleich zu leisten. Die rechtliche Grundlage für die Abweichung von den Mindestgebühren des Allgemeinen Gebührentarifs ergibt sich aus dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie europäischen Verordnungen.

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