Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 30/012 des Kreisausschusses befasst sich mit der künftigen Organisation der Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen. Aufgrund des Endes des bestehenden Vertrages mit der SARIA Bio-Industries GmbH zum 31. Dezember 2008 sowie der Kündigung des bisherigen Beleihungsverfahrens durch die Aufgabenträgerschaft besteht ab dem 1. Januar 2009 die Notwendigkeit, die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte neu zu regeln.
Die Aufgabenträgerschaft „Tierkörperbeseitigung Recklinghausen“, einem Zusammenschluss verschiedener Städte und Kreise, beabsichtigt, die gesetzlich vorgeschriebene Beseitigungspflicht ab dem Jahr 2009 im Wege einer Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Da die Gebietskörperschaften aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen und wettbewerbsrechtlicher Erwägungen die Ausschreibung einzeln durchführen werden, sieht die Vorlage vor, dass der Landrat beauftragt wird, im Jahr 2008 ein Vergabeverfahren durchzuführen. Ziel ist es, die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zum 1. Januar 2009 auf einen Dritten zu übertragen, wobei die Entscheidung zugunsten des wirtschaftlichsten Anbieters fallen soll.
Bei der Vergabe sollen neben der Wirtschaftlichkeit auch der Umweltschutz sowie die Entsorgungssicherheit, insbesondere im Falle von Tierseuchen, als maßgebliche Kriterien dienen. Die Übertragung soll über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen, dessen Laufzeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben acht Jahre nicht überschreiten darf.
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