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Beschlussvorlage

Verordnung zur Aufhebung der 'Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Kreis Recklinghausen vom 20.12.1996'

32/022 14.11.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 32/022 wird die Aufhebung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Kreis Recklinghausen“ vom 20. Dezember 1996 beantragt. Der Entwurf sieht vor, die bestehende Regelung formell aufzuheben.

Grundlage für diesen Vorgang ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 dieses Landesgesetzes sind die Möglichkeiten für den Verkauf von Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen nunmehr abschließend gesetzlich geregelt.

Nach Angaben der Verwaltung besitzt die ursprüngliche Verordnung des Kreises Recklinghausen seit dem Inkrafttreten des Ladenöffnungsgesetzes keine Gültigkeit mehr. Die Aufhebung der alten Verordnung dient der rechtlichen Klarstellung und der Herstellung von Rechtssicherheit innerhalb des Kreises. Der Kreistag wird angehalten, die Aufhebung der Verordnung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

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