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Berichtsvorlage

Erhöhte finanzielle Belastungen bei der Lernmittelfreiheit

40/017 08.02.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 40/017 des Dezernenten IV thematisiert die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Lernmittelfreiheit für den Schulträger Kreis. Im Jahr 2003 wurden die von den Schulträgern zu leistenden Durchschnittsbeträge durch eine landesgesetzliche Regelung um 30 Prozent erhöht. Als Ausgleich wurde im Rahmen eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen festgelegt, dass der Eigenanteil der Eltern und Schüler von 33 Prozent auf 49 Prozent angehoben wurde. Zudem wurden Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit eigenem Einkommen von der Lernmittelfreiheit ausgenommen.

Diese Entlastungsregelungen waren jedoch befristet bis zum 31. Juli 2008 festgesetzt, während die Erhöhung der Durchschnittsbeträge unbefristet gilt. Nach einer Mitteilung des Landschaftsverbandes Köln (LKT NRW) vom 11. Januar 2008 hat die Landesregierung eine Verlängerung der Entlastungstatbestände über den genannten Zeitraum hinaus abgelehnt.

Für den Kreis ergibt sich daraus ab dem Schuljahr 2008 eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu etwa 400.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus rund 152.000 Euro aufgrund der Absenkung der Eigenanteile sowie rund 244.000 Euro durch die Einbeziehung der Berufsschüler in den Leistungsbezug zusammen. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen ist in den folgenden Haushaltsjahren mit einer Erhöhung des Haushaltsansatzes in ähnlicher Größenordnung zu rechnen. Der Kreistag wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

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