Berufung eines stellvertretenden Mitglieds für den Schulausschuss als Vertreter der katholischen Kirche - Nachfolgeregelung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 40/015 wird die Berufung eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Schulausschuss des Kreises Recklinghausen behandelt. Es geht dabei um die Nachfolgeregelung für den Sitz, der die katholische Kirche im Ausschuss vertritt.
Der Kreisdechant für das Kreisdekanat Recklinghausen hat nach einer Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat Münster vorgeschlagen, eine Nachfolge für das bisherige Mitglied zu bestimmen, welches aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person aus Dülmen als neues stellvertretendes Mitglied und Vertreter der katholischen Kirche in den Schulausschuss zu berufen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Schulausschuss, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorgelegt. Federführend für das Anliegen ist das Dezernat IV.
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