Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Castrop-Rauxel, der Stadt Herten und dem Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 62/005 sieht die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte vor. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sollen der Kreis Recklinghausen, die Stadt Castrop-Rauxel sowie die Stadt Herten ihre bisher getrennten Strukturen zusammenführen. Der Sitz des neuen Ausschusses sowie der dazugehörigen Geschäftsstelle soll in Recklinghausen liegen, wobei die Geschäftsstelle organisatorisch in die Kreisverwaltung integriert wird.
Die Aufgaben des gemeinsamen Gremiums umfassen die Sammlung und Auswertung von Kaufverträgen, die Ableitung von Bodenrichtwerten, die Erstellung von Grundstücksmarktberichten sowie die Erstellung von Gutachten über Verkehrswerte. Ziel der Zusammenlegung ist laut Verwaltung eine Konzentration von Personal- und Sachmitteln zur Kostenminimierung.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen soll durch jährliche Kostenbeiträge der beteiligten Städte sichergestellt werden. Die Stadt Castrop-Rauxel trägt hierzu einen Betrag von derzeit 103.340 Euro, während die Stadt Herten einen Beitrag von 77.720 Euro leistet. Diese Summen decken die Kosten für Personal und Sachmittel ab. Im Rahmen der Personalplanung ist vorgesehen, eine bestehende Fachkraft aus der Geschäftsstelle der Stadt Castrop-Rauxel in die Kreisverwaltung zu übernehmen. Die Vereinbarung ist auf eine Dauer von mindestens zehn Jahren ausgelegt und bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Münster.
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