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Berichtsvorlage

Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zwischen der Stadt Castrop-Rauxel, der Stadt Herten und dem Kreis Recklinghausen

62/006 14.06.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage 62/006 informiert über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zwischen dem Kreis Recklinghausen sowie den Städten Castrop-Rauxel und Herten. Auf Grundlage einer im März 2004 vom Kreistag beschlossenen Maßnahme wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, die am 22. April 2004 durch den Landrat und die Bürgermeister der beteiligten Städte unterzeichnet wurde.

Der Gutachterausschuss hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Recklinghausen, wobei die organisatorische Einbindung in die Kreisverwaltung erfolgt. Die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Personal und Sachmitteln obliegt dem Kreis Recklinghausen. Zur Deckung der anfallenden Kosten verpflichten sich die Städte Castrop-Rauxel und Herten zu jährlichen Kostenbeiträgen. Der Beitrag der Stadt Castrop-Rauxel beläuft sich auf derzeit 92.340 Euro, während die Stadt Herten 77.720 Euro beisteuert. Insgesamt ergeben sich daraus Kostenbeiträge in Höhe von 170.060 Euro.

Im Rahmen der Personalplanung war ursprünglich die Übernahme einer Fachkraft aus der Stadt Castrop-Rauxel vorgesehen. Da diese Übernahme nicht zustande kam, verringerten sich die Kosten für die Stadt Castrop-Rauxel um 11.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Die vereinbarten Beiträge der beiden Städte decken den zusätzlichen Aufwand für die 2,9 Stellen sowie die Sachmittel ab. Die Vereinbarung ist auf eine Dauer von mindestens zehn Jahren angelegt.

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