Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten - Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hat eine Berichtsvorlage zur Bestellung der Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zur Kenntnis genommen. Dieser Ausschuss umfasst die Zuständigkeiten für den Kreis Recklinghausen sowie die Städte Castrop-Rauxel und Herten.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die am 22. April 2004 zwischen dem Landrat des Kreises Recklinghausen und den Bürgermeistern der Städte Castrop-Rauxel und Herten geschlossen wurde. Diese Vereinbarung wurde durch die Bezirksregierung Münster am 15. Juni 2004 genehmigt.
Die Bezirksregierung Münster hat die im Verzeichnis aufgeführten Personen mit Wirkung zum 1. Juli 2004 für eine Dauer von fünf Jahren als Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses bestellt. Der Ausschuss ist für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop zuständig. Für die übrigen Städte des Kreises Recklinghausen, namentlich Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen, bestehen weiterhin selbstständige Gutachterausschüsse. Die Besetzung des Ausschusses umfasst einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie verschiedene stellvertretende Vorsitzende, ehrenamtliche Gutachter und weitere ehrenamtliche Gutachter aus den Bereichen Architektur, Vermessung, Landwirtschaft und Immobilienwesen.
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