Berufung eines Mitglieds für den Schulausschuss als Vertreter der Evangelischen Kirche - Nachfolgeregelung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 41/054 wird die Nachfolgeregelung für die Vertretung der evangelischen Kirche im Schulausschuss des Kreises Recklinghausen behandelt. Hintergrund der Vorlage ist der Wunsch des Kreissynodalvorstands des Evangelischen Kirchenkreises, der am 22. April 2010 gefasst wurde.
Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst bittet die evangelische Kirche um die Berufung einer neuen Person für das Gremium. Als Nachfolgerin soll eine Pfarrerin berufen werden, die das Gremium künftig als Mitglied mit beratender Stimme vertritt.
Die Vorlage liegt dem Schulausschuss, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag zur Entscheidung vor. Die zuständige Fachabteilung hat den Sachverhalt zur Beratung vorgelegt. Eine finanzielle Auswirkung durch diese personelle Änderung im Ausschuss wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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