Eingliederungshilfe Wohnen - Kooperationsvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 50/209 wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Kreis Recklinghausen zur Anpassung der bestehenden Zielvereinbarung vorgeschlagen. Die Neuregelung dient der Umsetzung der seit Dezember 2009 geltenden Rahmenvereinbarung zur Eingliederungshilfe Wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Anpassung ist die Versorgung von Menschen mit einem Bedarf an ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB. Die Vereinbarung umfasst die Versorgungsplanung für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote, wie etwa Pflegefamilien, ambulant betreutes Wohnen, Tagesstätten oder Wohnheime. Dies bezieht sich auf Personengruppen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder suchtspezifischen Beeinträchtigungen sowie auf Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, beispielsweise wohnungslose Personen.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Weiterentwicklung des Versorgungsangebots nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ unter Berücksichtigung der flächendeckenden Versorgung und der Kostenentwicklung. Zudem sollen das Controlling, das Qualitätsmanagement sowie die Einbindung von Netzwerkpartnern in die Gremien gestärkt werden. Im Rahmen der Vereinbarung sind jährliche regionale Planungskonferenzen vorgesehen. Für das Jahr 2013 ist die Rückgabe der Versorgungsplanung durch den Landschaftsverband an den Kreis vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt durch die vorhandenen Personal- und Sachressourcen, ohne dass neue Regelungen zur Kostenträgerschaft getroffen werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120209145550
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120209145601
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20120209145613
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20120209145626
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20120209145638