Schulbetriebsmedizinische Versorgung und Durchführung von Schulsprechstunden in den Schulen des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/145 befasst sich mit der schulbetriebsmedizinischen Versorgung und der Durchführung von Schulsprechstunden in den Schulen des Kreises Recklinghausen. Grundlage der medizinischen Aufgaben sind gesetzliche Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Allgemeine Schulordnung, die den schulärztlichen Dienst zur Durchführung von Sprechstunden für Schüler, Eltern und Lehrkräfte verpflichten.
Das Angebot der Schulsprechstunden umfasst medizinische Leistungen wie körperliche Untersuchungen, Hör- und Sehscreenings, die Bestimmung des Körpermassenindex sowie die Überprüfung des Impfstatus. Zudem umfasst die schulbetriebsärztliche Tätigkeit die Überwachung von Arbeitsplatzbedingungen, Hygieneaspekten, Infektionsschutz und die Mitgestaltung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen. Ziel ist es, psychosomatische und psychosoziale Belastungen bei Jugendlichen zu adressieren und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen zu fördern.
Aktuell werden Schulsprechstunden in 4 Grundschulen und 24 weiterführenden Schulen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst realisiert. Für eine flächendeckende Versorgung der verbleibenden weiterführenden Schulen wird ein personeller Bedarf von etwa einer Arztstelle sowie einer Stelle für eine Sozial-medizinische Assistentin identifiziert. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und fordert die Schaffung der notwendigen personellen Voraussetzungen für die flächendeckende Erfüllung dieser Aufgabe.
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