Finanzielle Förderung der Suchtberatungsstellen des Diakonischen Werkes in Recklinghausen e. V. Antrag auf Ausnahmeregelung bei der Förderung der Suchtberatungsstelle aus Kreismitteln ab dem Jahr 2008 vom 20.03.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 50/163 wird eine Ausnahmeregelung für die finanzielle Förderung der Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werkes in Recklinghausen e. V. beantragt. Die bisherigen Richtlinien des Kreises Recklinghausen sehen für eine Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen vor, dass die Suchtberatungsstelle mindestens zwei hauptamtliche Fachkräfte in Vollzeit beschäftigt.
Aufgrund einer Änderung der Landesförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Grundförderung nun bereits ab einer Beschäftigung von einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft möglich. Die Antragstellerin bittet darum, diese Anpassung als Ausnahmeregelung auch für die Kreisförderung anzuwenden. Der beantragte Zuschuss soll sich dabei anteilig nach der tatsächlichen personellen Besetzung während des gesamten Jahres berechnen, wobei die maximale Förderhöhe weiterhin auf die Besetzung durch zwei Fachkräfte begrenzt bleibt.
Diese Regelung soll rückwirkend bereits für das Jahr 2008 gelten. Hintergrund des Antrags ist die Situation im Jahr 2008, in dem die Beratungsstelle lediglich 1,5 hauptamtliche Fachkräfte beschäftigte. Da die bisherigen Kreisrichtlinien die Mindestbesetzung von zwei Kräften vorschreiben, war die Rückforderung der für 2008 gewährten Mittel in Höhe von 81.191,32 Euro nach Prüfung der Verwendungsnachweise erforderlich geworden. Die Verwaltung empfiehlt, vorerst keine allgemeine Änderung der Kreisrichtlinien vorzunehmen, sondern diese spezifische Regelung bis zu einer notwendigen Anpassung an die künftige Landesförderung beizubehalten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 630206100159