Satzung über die Durchführung der Aufgaben als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Kreis Recklinghausen (Heranziehungssatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 50/221 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Durchführung der Aufgaben als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Kreis Recklinghausen vor. Mit der Neufassung der Heranziehungssatzung soll die bestehende Regelung vom 6. Januar 2005 abgelöst werden. Die neue Satzung ist zum 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen.
Grundlage der Neugestaltung ist die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vereinbarte zentrale Bearbeitung von Anträgen gemäß § 74 SGB XII durch den Kreis Recklinghausen. Über diese organisatorische Änderung hinaus dient die Neufassung der Anpassung an die seit dem 1. Januar 2005 geltende gesetzliche Systematik des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch. Die bisherige Satzung basierte noch auf dem ehemaligen Bundessozialhilfegesetz und wurde seither lediglich redaktionell angepasst.
Die Neufassung zielt darauf ab, die gesetzliche Lage sowie die durch die SGB II-Reform und das Bildungs- und Teilhabepaket entstandenen Veränderungen abzubilden. Durch präzisere Formulierungen sollen zudem die Verständlichkeit sowie die Auslegungs- und Regelungsklarheit der Satzung verbessert werden. Die detaillierten Änderungen und Begründungen sind in den Erläuterungen zum Entwurf der Neufassung enthalten. Der Kreisausschuss ist für die Vorlage federführend.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 630510100218
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121005091629
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121005091654