Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtsverbände 2007 / 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 50/149 des Kreisdirektors dient der Erfüllung einer Informationspflicht gegenüber dem Sozial- und Gesundheitsausschuss. Diese Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die finanzielle Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege durch den Kreis und die kreisangehörigen Städte wurde bereits in einer Sitzung des Ausschusses im Februar 1979 festgelegt.
Der Inhalt der Vorlage erläutert die historische Entwicklung der Förderstrukturen im Kreisgebiet. Ursprünglich wurden verschiedene Fördermaßnahmen vom Kreis initiiert und durchgeführt, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Im weiteren Verlauf wurden Teile dieser Förderungen von den Städten übernommen oder fortgeführt, was zu einer Senkung der Kreisumlage führte. Durch diese Verlagerung von Aufgaben konnten seitens des Kreises neue, städteübergreifende Hilfsformen und Aufgaben übernommen bzw. neu eingeführt werden.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Berichtszeitraum 2006/2007 dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
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Dokumente
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