Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern / Stellvertretern des Kreises für die Trägerversammlung der Vestischen Arbeit

50/192 08.11.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/192 regelt die personelle Besetzung der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit für den Kreis Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist die Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB II), die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Durch diese gesetzliche Neuregelung endet die bisherige Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Form der ARGE Vestische Arbeit zum 31. Dezember 2010. Anstelle der bisherigen Struktur tritt eine gemeinsame Einrichtung, deren Organ die Trägerversammlung ist. Gemäß § 44c SGB II setzt sich diese Versammlung zur Hälfte aus Vertretern der Agentur für Arbeit und Vertretern des kommunalen Trägers zusammen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen für die Mitgliedschaft und Stellvertretung in der Trägerversammlung ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag den Landrat sowie die zuständige Dezernentin als Vertreter des Kreises Recklinghausen in die Trägerversammlung entsendet. Für den Fall einer Verhinderung sollen der Kreisdirektor und ein Fachbereichsleiter die Vertretung wahrnehmen. Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Absatz 2 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen, wonach eine Person als gewählt gilt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.

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