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Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern / Stellvertretern des Kreises Recklinghausen für die Trägerversammlung der Vestischen Arbeit

50/125 12.02.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/125 regelt die personelle Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vom 30. November 2004. Gemäß § 5 Absatz 1 dieses Vertrages ist der Kreis in der Trägerversammlung durch zwei stimmberechtigte Mitglieder vertreten, wobei für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu benennen ist.

Aufgrund dienstlicher Änderungen ist die bisherige Regelung zur Mitgliedschaft und Stellvertretung neu zu gestalten. Der Kreisdirektor soll künftig als weiteres Mitglied des Kreises in der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit benannt werden. Im Falle einer Verhinderung übernimmt eine weitere Person die Vertretung des Kreisdirektors. Zudem soll ein Fachdienstleiter die Stellvertretung des Landrates in der Trägerversammlung wahrnehmen.

Die Wahl der vorgeschlagenen Person erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kreisesordnunggesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Wahl gültig ist, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Vorlage liegt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Entscheidung vor.

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