Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (a.F.) im Budget 4, Unterbudget Soziales
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/127 sieht die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 im Budget 4, Unterbudget Soziales, vor. Der Kreistag wird angehalten, Ausgaben in Höhe von insgesamt 15.338.429,46 € zu bewilligen. Diese Überschreitungen der Haushaltsansätze ergeben sich aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nach SGB II und SGB XII.
Die Summe der überplanmäßigen Ausgaben setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. Der größte Anteil entfällt auf die ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie die Hilfe zur Familienplanung mit 9.091.439,80 €. Hier führten Bereinigungen von Vorschusskonten, die durch eine Rechnungsprüfung festgestellt wurden, zu einer kumulierten Verbuchung von Ausgaben aus den vergangenen zehn Jahren im Jahr 2007.
Weitere Ausgabensteigerungen betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 3.595.474,95 €, was auf gestiegene Energiekosten bei den Kosten der Unterkunft zurückzuführen ist. Zudem wurden 1.339.826,21 € für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie 311.688,50 € im Rahmen des Landespflegegesetzes angeordnet. Letztere weisen eine Abweichung von 1,8 % gegenüber den Planwerten auf. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie in den Kreisausschuss vorgelegt.
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