1. Erlass einer Satzung über die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an den Aufwendungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Beteiligungssatzung SGB II) 2. Änderung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen vom 21.12.2006 3. Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Einführung der Finanzierungsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/128 des Kreisausschusses sieht die Einführung einer Beteiligungssatzung vor, nach der sich die kreisangehörigen Städte an den Aufwendungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beteiligen sollen. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II im Land Nordrhein-Westfalen, die es Kreisen ermöglicht, die kreisangehörigen Gemeinden im Benehmen mit diesen an den Kosten zu beteiligen.
Der Entwurf umfasst den Erlass der Beteiligungssatzung SGB II sowie die Änderung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Finanzierungsbeteiligung zu schaffen.
Die Entscheidung basiert auf Beratungen zwischen der Verwaltung und den kreisangehörigen Kommunen. Da im vorliegenden ARGE-Kreis die Einflussmöglichkeiten der Städte auf die Aufgabenwahrnehmung geringer sind als in Optionskreisen, wird eine Beteiligungsquote angestrebt, die unter der Referenzmarke von 50 % liegt. In den vorangegangenen Abstimmungen zwischen den Sozialdezernenten und der Bürgermeisterkonferenz wurde eine stufenweise Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 15, 22,5 und 30 Prozent für die Jahre 2008 bis 2010 empfohlen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Quote im Benehmen mit den Städten erfolgen muss, wobei die Positionen der Kommunen zu berücksichtigen sind.
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