Antrag zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/220 des Kreisausschusses sieht die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen vor. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Neuerung ist es, die Strukturen der Integrationsarbeit im Kreis zu verändern, indem die Aufgabenfelder der bisherigen Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAA) für Chancengleichheit im Bildungswesen mit der Vernetzung und Koordination der Integrationsarbeit im gesamten Kreis zusammengeführt werden.
Das geplante Zentrum soll bestehende Angebote erfassen und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure fördern. Die inhaltliche Ausgestaltung soll unter Einbeziehung der Akteure der Integrationsarbeit erfolgen. Ein wesentlicher Bestandteil für die Förderung durch das Land ist die Erarbeitung eines Integrationskonzepts durch den Kreis, das mit den kreisangehörigen Städten abgestimmt sein muss. Dieses Konzept soll die Schwerpunkte Integration durch Bildung sowie Integration als kommunale Querschnittsaufgabe umfassen.
Da die bisherige RAA primär auf die Stadt Gladbeck ausgerichtet ist, soll gemeinsam mit dieser Stadt ein Vorschlag entwickelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Förderung vorzubereiten. Die finanziellen Auswirkungen für den Kreis beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Sachkosten, da das Land die Personalkosten für sozialpädagogisches Personal, Lehrkräfte und Verwaltungsfachpersonal sowie zwei Lehrerstellen fördert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 631508100216
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120817065354
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120817065405