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Beschlussvorlage

Zielvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Kreis Recklinghausen

50/120 15.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/120 sieht den Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem Kreis Recklinghausen vor. Gegenstand der Vereinbarung ist die Umsetzung einer kreisübergreifenden Versorgungsplanung im Bereich der Eingliederungshilfe Wohnen. Dies umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote, wie etwa Pflegefamilien, ambulant betreutes Wohnen, Tagesstätten oder Wohnheime, für Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder suchtspezifischen Beeinträchtigungen.

Die inhaltliche Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Ermittlung des Bestandes an Versorgungsangeboten sowie auf die Einrichtung eines Controllingverfahrens. Hierzu sollen Instrumente der Hilfeplanung sowie Clearingkonferenzen eingesetzt werden. Zudem ist die Umsetzung von Systemen zum Qualitätsmanagement vorgesehen. Die Planung der Versorgungsangebote wurde im Jahr 2004 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen. Für das Jahr 2011 ist eine Rückabwicklung des Prozesses geplant, bei der die Versorgungsplanung wieder an den Kreis übertragen werden soll.

Der Entwurf der Zielvereinbarung basiert auf einem Musterentwurf des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der in Gesprächen mit Vertretern des Kreises erarbeitet wurde. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2006 durch den Kreistag damit beauftragt, die Abstimmung einer solchen Vereinbarung zur Eingliederungshilfe Wohnen mit dem Landschaftsverband voranzutreiben. Nach einer Anpassung des Vereinbarungstextes wird nun die endgültige Abstimmung vorgeschlagen.

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