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Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern / Stellvertretern des Fachbeirates der Vestischen Arbeit Kreis Recklinghausen

50/172 17.12.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/172 sieht die Benennung von Mitgliedern und Stellvertretern für den Fachbeirat der Vestischen Arbeit Kreis Recklinghausen vor. Grundlage für die Einrichtung dieses Gremiums ist der Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vom 30. November 2004. Gemäß § 8 dieses Vertrages übernimmt der Fachbeirat eine beratende Funktion und dient der Unterstützung der Trägerversammlung, insbesondere im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Der Vertrag sieht vor, dass der Kreis zwei Vertreter in den Fachbeirat entsendet. Für jedes dieser Mitglieder ist zudem eine Vertretungsperson zu benennen. Da die bisherige Vertretung durch Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses neu geregelt werden muss, liegt der Kreistag in der Verantwortung, die Nachfolge für die beiden Posten sowie die entsprechenden Stellvertretungen zu beschließen. Die Wahl der Personen erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), wobei die vorgeschlagenen Personen mit einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt sind. Der Kreisausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig.

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