Fusion des Gemeinsamen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen in der Emscher-Lippe-Region mit dem Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Münster zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe als Anstalt des öffentlichen Rechts
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/160 sieht die Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Juli 2009 vor. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW), welches die Zusammenführung von kommunalen und staatlichen Untersuchungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zum Ziel hat. Durch die Neustrukturierung sollen die bisher getrennten Strukturen in eine effiziente, leistungsstarke und fachlich homogene Untersuchungsstruktur überführt werden.
Der Kreis Recklinghausen soll neben dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster sowie den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf in die Trägerschaft der neuen Anstalt eintreten. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt auf Basis einer abgestimmten Finanzsatzung. Für den Kreis Recklinghausen ist die Bereitstellung eines Anteils am Stammkapital in Höhe von 16.000 Euro vorgesehen.
Mit der Gründung der neuen Anstalt werden bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen sowie die Zusammenarbeit mit den Kreisen Borken, Coesfeld und der Stadt Bottrop im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Die organisatorische Leitung der Anstalt soll durch einen Vorstand erfolgen, der unter der Aufsicht eines Verwaltungsrates steht. Im Verwaltungsrat sind die Trägerkommunen und das Land Nordrhein-Westfalen mit jeweils acht Stimmen vertreten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090218102205
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20090218102215