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Beschlussvorlage

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG) für demenzkranke, ältere Menschen - Bericht über die WG Beethovenstraße 31, Recklinghausen - anpassung des Eckpunktepapiers an aktuelles Recht

50/164 18.06.2009

✦ KI-Zusammenfassung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 8. Juni 2009 über die Fortführung und Anpassung der Einrichtung und Finanzierung von ambulant betreuten Wohnformen für demenzkranke, ältere Menschen entschieden. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Wohngemeinschaft in der Beethovenstraße 31 in Recklinghausen zur Kenntnis.

Die Einrichtung und Finanzierung dieser Wohnformen wird fortgesetzt, jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage und der bisherigen Erfahrungen begrenzt. Der Fokus liegt dabei auf den zwei bestehenden Demenz-Wohngemeinschaften in Recklinghausen und Marl sowie auf zwei in Planung befindlichen Projekten der Caritas in Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Frühjahr 2011 erneut über die Entwicklung der ambulant betreuten Wohnformen zu berichten.

Zudem stimmte der Ausschuss dem überarbeiteten Eckpunktepapier (Stand Juni 2009) zu, welches aufgrund gesetzlicher Änderungen im SGB XI sowie im Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen angepasst werden musste. Die Finanzierung der Wohnformen erfolgt als freiwillige Aufgabe des Sozialhilfeträgers durch Pauschalen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für einen Wohnplatz in einer solchen Wohngemeinschaft in der Regel nicht wesentlich von den Kosten eines durchschnittlichen Heimplatzes im Kreis Recklinghausen abweichen, da kein signifikanter Kostenvorteil gegenüber stationären Einrichtungen zu erwarten ist.

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