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Beschlussvorlage

Erbschaftsfonds 1. Jahresbericht 2008 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2005 2. Änderung der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 19.12.2005

50/168 19.08.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/168 des Kreisausschusses befasst sich mit dem Jahresbericht 2008 des Erbschaftsfonds sowie einer geplanten Änderung der entsprechenden Richtlinie des Kreises Recklinghausen. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft aus dem Jahr 1991, deren jährliche Zinserträge für soziale Zwecke verwendet werden.

Im Berichtsjahr 2008 standen Haushaltsmittel in Höhe von 15.700 Euro zur Verfügung, wovon 15.449,91 Euro ausgegeben wurden. Insgesamt erhielten 75 Personen Leistungen, wobei der Schwerpunkt auf Betreuungs- und sozialtherapeutischen Maßnahmen lag. Die Zahl der eingereichten Vorschläge stieg im Vergleich zum Vorjahr von 24 auf 37 an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2008 erstmals seit Bestehen des Fonds 42 Personen keine Zuwendung erhalten konnten, da die Finanzmittel bereits im Juni erschöpft waren. Als Gründe werden rückläufige Zinserträge sowie kostenintensive Gruppenreisen von Wohlfahrtsverbänden angeführt.

Zur Sicherung der Mittelversorgung wird vorgeschlagen, eine Regelung wieder in Kraft zu setzen, wonach Hilfen nach dieser Richtlinie im Regelfall nicht im selben oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren an denselben Empfänger geleistet werden sollen. Zudem soll der Wortlaut der Richtlinie an die aktuellen Verwaltungsstrukturen angepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Kreistag die Zustimmung zur vorgeschlagenen Richtlinienänderung zu empfehlen.

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