Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Neuorganisation im SGB II - Zukunft der ARGEn

50/171 19.08.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/171 befasst sich mit der organisatorischen Neugestaltung der Aufgaben nach dem SGB II im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). Da die bisherige Form der Mischverwaltung als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist eine neue Regelung für die Aufgabenwahrnehmung bis zum 31. Dezember 2010 erforderlich.

Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der bestehende Beschluss des Kreistages vom Mai 2008, welcher die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts behandelt, weiterhin Bestand hat. Die politischen Vertreter des Kreises Recklinghausen sollen sich in den kommenden Debatten nach der Bundestagswahl für eine effiziente Arbeitsmarktintegration, die Vermeidung von Bürokratie sowie den Erhalt eines bestimmenden Einflusses der Kommunen auf die Aufgabenerledigung einsetzen. Ziel ist es, eine einheitliche Leistungsgewährung aus kommunaler Hand zu erreichen und eine Degradierung der Kommunen zu reinen Zahlstellen der Bundesagentur für Arbeit zu verhindern.

Sollte in der neuen Legislaturperiode keine einheitliche Lösung gefunden werden, ist die Verwaltung damit beauftragt, sich auf ein Modell der getrennten Aufgabenwahrnehmung vorzubereiten. Dies beinhaltet die Aufnahme von Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit, um eine koordinierte Form der getrennten Trägerschaft zu ermöglichen. Angestrebt wird dabei eine kundenorientierte Lösung unter einem gemeinsamen Dach, etwa durch die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen und die Bildung eines Gremiums zur Koordination von arbeitsmarktpolitischen und sozialintegrativen Leistungen.

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