Förderung von Frauenberatungsstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 50/212 der Verwaltung informiert über die aktuelle Situation und die Finanzierung der Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen. Im Kreis sind derzeit drei Einrichtungen tätig, die allgemeine Beratungsangebote sowie spezialisierte Hilfe zur „Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ für Frauen und Kinder anbieten. Die Beratungsstellen in Recklinghausen und Gladbeck sind als Vereine organisiert und erhalten Landesmittel für Personalkosten. Die Beratungsstelle in Herten wird vom Diakonischen Werk getragen und erhält keine Landesförderung.
Die Verwaltung berichtet von einem Anstieg der Kontaktzahlen, insbesondere in den Bereichen Gewalt in Beziehungen und die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. In der Beratungsstelle Herten hat sich der Zeitaufwand pro Einzelberatung von durchschnittlich 45 auf bis zu 90 Minuten erhöht.
Zur Sicherung der Strukturen wurde durch den Kreistag bereits 2006 ein jährliches Budget von 61.000 € für die Bezuschussung beschlossen. Für die Einrichtungen in Recklinghausen und Gladbeck dient der Kreiszuschuss dazu, die Differenz zwischen der beantragten und der tatsächlich gezahlten Landesförderung auszugleichen. Die Beratungsstelle in Herten erhält einen jährlichen Festbetrag von 31.000 €.
Für das Jahr 2012 ist derzeit kein Bedarf an Kreiszuschüssen für die Standorte Recklinghausen und Gladbeck ersichtlich, da die Landesförderung die Kosten deckt. Dennoch wird empfohlen, das bisherige Budget im Kreishaushalt beizubehalten, da die zukünftige Höhe der Landesmittel sowie mögliche Änderungen in der Landesförderpolitik noch nicht abschließend geklärt sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 210 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 632003100208
- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20120320112032