Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen (Heranziehungssatzung SGB II)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/199 regelt die Einführung einer neuen Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen. Ziel ist es, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab dem 1. Januar 2012 als zugelassener kommunaler Träger alleinverantwortlich wahrzunehmen.
Der Entwurf sieht vor, die kreisangehörigen Städte im Rahmen der operativen Aufgabenwahrnehmung heranzuziehen. Dabei werden die Aufgaben nach dem SGB II grundsätzlich auf die Städte übertragen, wobei der Kreis das Recht behält, diese Übertragung generell oder im Einzelfall zu widerrufen. Bestimmte Aufgaben, die der strategischen Steuerung dienen oder eine zentrale Wahrnehmung erfordern, behält sich der Kreis vor. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und Qualitätssicherung wird ein Lenkungsausschuss sowie eine Richtlinien- und Weisungskompetenz des Kreises festgelegt.
Zudem umfasst die Satzung Regelungen zur fachaufsichtlichen Nachschau durch den Kreis, zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte sowie zur Bearbeitung von Rechtsbehelfen. Die Kostenverteilung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten wird in der Satzung grundlegend geregelt, während detaillierte Vereinbarungen separat mit den Städten getroffen werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung wird die bisherige Heranziehungssatzung aufgehoben.
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