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Beschlussvorlage

Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.

50/202 21.09.2011 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/202 mit dem Titel Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V. regelt die finanzielle Unterstützung der Einrichtung durch den Kreis Recklinghausen. Der Fachdienst 57 regt an, den bestehenden Kreistagsbeschluss vom 26. September 2005 formal zu korrigieren, um die Höhe der Zuwendung künftig eindeutig festzulegen.

Nach bisheriger Sachlage wurde der Personalkostenzuschuss für 1,5 Fachkraftstellen im Jahr 2005 auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben. Der damalige Beschluss enthielt jedoch eine Regelung, die eine prozentuale Erhöhung des Zuschusses in Anlehnung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst vorsah. Die Verwaltung stellt fest, dass diese Dynamisierung der ursprünglichen Absicht des Kreises widerspricht, da keine weiteren Erhöhungen der Pauschale angestrebt werden.

Um Unklarheiten und Missverständnisse bezüglich der Kostenentwicklung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Zuschuss ab dem 1. Januar 2012 als pauschalen Betrag in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr festzuschreiben. Die Vorlage liegt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag zur Entscheidung vor. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt gedeckt, wobei eine langfristige Beteiligung Dritter vorgesehen ist.

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