Neufassung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen hat eine Neufassung der Richtlinien zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer vorgelegt. Die Neufassung regelt die Organisation und Nutzung von Fahrdiensten, die darauf abzielen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen zu ermöglichen.
Der Dienst wird durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie durch Taxiunternehmen durchgeführt, die vom Kreis als abrechnungsberechtigt anerkannt sind. Die Betreiber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes einzuhalten und für behindertengerechte Fahrzeuge mit entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen und Notrufeinrichtungen zu sorgen.
Berechtigt zur Nutzung des Dienstes sind Personen mit Wohnsitz im Kreis Recklinghausen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ besitzen oder als solche gelten, keine eigenen behindertengerechten Kraftfahrzeuge nutzen können und deren Einkommen sowie Vermögen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegen.
Der Umfang der Leistungen erfolgt über jährlich zwölf Gutscheine mit einer monatlichen Kilometerbegrenzung. Die Kilometeranzahl variiert je nach Wohnsituation: Bewohner in gewöhnlichen Haushalten oder in betreuten Wohnformen erhalten monatlich 80 Kilometer, Bewohner von Altenwohnheimen 40 Kilometer und Bewohner von Behindertenwohnheimen 32 Kilometer. Die Nutzung ist für Fahrten innerhalb des Kreises sowie in angrenzende Gemeinden vorgesehen; Fahrten zu medizinischen Zwecken, für die Berufsausübung oder zu Urlaubsorten sind ausgeschlossen. Anträge sind beim zuständigen Fachdienst des Kreises zu stellen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 632211100121
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20071122132304
- Anlage 2 als DOC öffnen ↗ 20071122132313
- Anlage 3 als DOC öffnen ↗ 20071122132331