Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen

50/191 25.10.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/191 regelt die Anpassung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist das zum 1. Januar 2011 in Kraft tretende geänderte Sozialgesetzbuch (SGB II).

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im SGB II sowie im Allgemeinen Gesetz über das SGB II in Nordrhein-Westfalen ist die Erlassung einer neuen Satzung erforderlich. Ziel ist es, die notwendigen Regelungen zu schaffen, um die kreisangehörigen Städte zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II einzubeziehen. Diese Aufgaben sollen künftig innerhalb einer mit der Agentur für Arbeit zu bildenden gemeinsamen Einrichtung, dem sogenannten Jobcenter, wahrgenommen werden.

Bisherige Strukturen, wie die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Vestische Arbeit, wurden aufgrund verfassungsrechtlicher Entscheidungen abgelöst. Die neue Satzung dient dazu, die Heranziehung der Städte an die gemeinsame Einrichtung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Grundgesetzes und des SGB II anzupassen. Der Kreis plant zudem, einen Antrag auf Zulassung als Optionskommune zu stellen, um eine entsprechende Umsetzung zum 1. Januar 2012 zu ermöglichen. Die Vorlage sieht vor, die beigefügte Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente