Erbschaftsfonds Jahresbericht 2011 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 50/213 des Landrates legt den Jahresbericht 2011 für den Erbschaftsfonds des Kreises Recklinghausen vor. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft aus dem Jahr 1991 in Höhe von 314.444,50 Euro, deren jährliche Zinserträge für soziale Zwecke verwendet werden.
Im Berichtsjahr 2011 standen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 Euro zur Verfügung, welche vollständig ausgeschöpft wurden. Im Vergleich zum Vorjahr 2010, in dem 10.080,51 Euro ausgegeben wurden, stieg die Zahl der geförderten Personen von 36 auf 61 an. Die Anzahl der eingereichten Vorschläge lag bei 13, während im Vorjahr 14 Anträge vorlagen. Die Zunahme der Fallzahlen wird auf erneute Anträge von Wohlfahrtsverbänden für Personen zurückgeführt, die im Jahr 2010 keine Förderung erhalten konnten.
Die Leistungen wurden primär für Betreuungsmaßnahmen und sozialtherapeutische Maßnahmen für 60 Personen sowie für die Ausstattung mit Hausrat für eine Person eingesetzt. Die Verteilung der Hilfeempfänger auf die Kommunen des Kreises reichte von null Personen in Oer-Erkenschwick bis zu 13 Personen in Marl. Die geförderten Personen setzten sich aus 25 Männern und 36 Frauen zusammen. Die Höhe der Einzelzahlungen variierte zwischen 153,57 Euro und 3.370,00 Euro, wobei die durchschnittliche Zahlung pro Person 245,90 Euro betrug.
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