Förderung ambulanter komplementärer Dienste im Kreis Recklinghausen vom 01.01.2013 bis 31.12.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/214 sieht eine Neuausrichtung der Förderung ambulanter komplementärer Dienste im Kreis Recklinghausen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 vor. Im Rahmen dieser Neugestaltung sollen die Angebote „Psychosoziale Beratung und Begleitung“ sowie „Persönliche betreuerische Einzelhilfen“ ab dem 1. Januar 2013 zu einem gemeinsamen Angebot unter dem Arbeitstitel „Netzwerk soziale Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause“ zusammengelegt werden. Diese Zusammenführung erfolgt aufgrund der engen praktischen Verknüpfung der Arbeitsinhalte und der bestehenden Überschneidungen in der Wahrnehmung durch die Klienten.
Parallel zur strukturellen Zusammenführung wird eine Erhöhung des jährlichen Förderbudgets beantragt. Das bisherige Budget von 755.000 Euro soll um 105.000 Euro auf insgesamt 860.000 Euro angehoben werden. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit gestiegenen Personalkosten sowie der Notwendigkeit, die flächendeckende Versorgung im Kreis sicherzustellen. Die Berechnung der neuen Budgethöhe basiert auf aktuellen Entgeltgruppen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Die in der Vorlage beschriebene Anpassung der Förderkonzeption wurde in der Arbeitsgemeinschaft „Zukunftswerkstatt ambulante komplementäre Dienste“, der Vertreter aus Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Anbietern angehören, erarbeitet. Um die finanzielle Belastung der Anbieter durch die geforderte Eigenbeteiligung zu reduzieren, wird zudem vorgeschlagen, die Projektförderung für den kommenden Förderzeitraum ruhen zu lassen und die Mittel ausschließlich für die laufende Förderung einzusetzen.
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