Schulbetriebsmedizinische Versorgung und Durchführung von Schulsprechstunden in den Schulen des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 50/137 befasst sich mit der schulbetriebsmedizinischen Versorgung und der Durchführung von Schulsprechstunden in den Schulen des Kreises Recklinghausen. Grundlage der medizinischen Aufgaben sind das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die geltende Schulordnung, welche die Durchführung ärztlicher Sprechstunden für Schüler, Eltern und Lehrkräfte als Aufgabe des schulärztlichen Dienstes festlegen.
Das Angebot des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes umfasst unter anderem körperliche Untersuchungen, Hör- und Sehscreenings, die Bestimmung des Körpermassenindex sowie die Überprüfung des Impfstatus. Zudem umfasst die schulbetriebsärztliche Tätigkeit die Überwachung von Arbeitsplatzbedingungen, Hygieneaspekten, Infektionsschutz und die Mitgestaltung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen.
Aktuell werden Schulsprechstunden bereits in 4 Grundschulen und 24 weiterführenden Schulen realisiert. Für die flächendeckende Versorgung der verbleibenden Schulen im Kreisgebiet, insbesondere der bisher nicht versorgten drei Viertel der weiterführenden Schulen, wird ein personeller Bedarf von etwa einer Arztstelle sowie einer Stelle für eine Sozial-medizinische Assistentin identifiziert. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und fordert, die für die flächendeckende Erfüllung der Aufgabe notwendigen personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 632705100135