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Berichtsvorlage

Förderung von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen

50/183 27.05.2010

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss eine Berichtsvorlage zur Förderung der Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen vor. Die Berichterstattung erfolgt gemäß einem Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2006, der eine zweijährliche Aktualisierung der Informationen vorsah.

Im Kreis sind derzeit drei Beratungsstellen tätig: die Frauenberatung / Frauennotruf e. V. Recklinghausen, die Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. sowie die Beratungsstelle für Frauen / Hilfe und Prävention bei sexualisierter Gewalt in Herten. Während die Einrichtungen in Recklinghausen und Gladbeck neben allgemeiner Beratung auch die „Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ anbieten, ist die Stelle in Herten auf Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch spezialisiert. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte.

Die Verwaltung berichtet von Veränderungen in der Beratungsintensität. In Recklinghausen ist ein Anstieg der Kontaktzahlen zu verzeichnen, während in Gladbeck die Fallzahlen aufgrund längerer Beratungszeiten pro Person leicht zurückgingen. In Herten hat sich die Fallzahl bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen nahezu verdoppelt, was zu einem höheren Zeitbedarf pro Beratung führt.

Die Finanzierung der Stellen erfolgt teilweise über Landesmittel und teilweise über Kreismittel. Die Beratungsstellen in Recklinghausen und Gladbeck werden über Leistungsvereinbarungen bezuschusst, wobei der Kreiszuschuss die Differenz zur Landesförderung ausgleicht. Die Beratungsstelle in Herten erhält einen jährlichen Festbetrag. Das im Kreistag beschlossene Budget von 61.000 Euro reicht nach aktueller Einschätzung der Verwaltung bei gleichbleibenden Bedingungen weiterhin aus.

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