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Berichtsvorlage

Erbschaftsfonds - Jahresbericht 2009 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009

50/185 27.05.2010

✦ KI-Zusammenfassung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Recklinghausen hat den Jahresbericht 2009 zum Erbschaftsfonds zur Kenntnis genommen. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft aus dem Jahr 1991 in Höhe von 314.444,50 Euro, deren jährliche Zinserträge für soziale Zwecke verwendet werden.

Im Berichtsjahr 2009 standen Haushaltsmittel in Höhe von 10.750,00 Euro zur Verfügung, welche vollständig ausgeschöpft wurden. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 15.449,91 Euro ausgegeben wurden, sank das verfügbare Budget. Insgesamt wurden 25 Vorschläge für Hilfemaßnahmen eingereicht, von denen 23 umgesetzt werden konnten. Damit erhielten 62 Personen Leistungen aus dem Fonds, wobei 59 Personen Betreuungs- oder sozialtherapeutische Maßnahmen erhielten und drei Personen Unterstützung für Hausrat bezogen. Die Verteilung der Empfänger auf die Geschlechter war mit jeweils 31 Männern und 31 Frauen ausgeglichen.

Die Zahl der geförderten Personen sank gegenüber dem Vorjahr von 75 auf 62. Da die finanziellen Mittel bereits im März 2009 erschöpft waren, konnten 14 weitere Personen nicht berücksichtigt werden. Die durchschnittliche Zahlung pro Person belief sich auf 173,39 Euro. Die Verteilung der Empfänger auf die Kommunen umfasste unter anderem Marl mit 26 Personen, Dorsten mit 14 Personen, Datteln mit 11 Personen, Gladbeck mit 7 Personen und Recklinghausen mit 4 Personen. Aufgrund der Mittelausschöpfung hat der Kreistag beschlossen, dass Hilfen in der Regel nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren an denselben Empfänger oder dieselbe Familie geleistet werden sollen.

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