Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern / Stellvertretern des Kreises für die Trägerversammlung der Vestischen Arbeit

50/181 29.03.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 50/181 wird die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit beantragt. Grundlage für die Besetzung ist der Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vom 30. November 2004. Gemäß § 5 Absatz 1 dieses Vertrages ist der Kreis berechtigt, mit zwei stimmberechtigten Vertretern in der Trägerversammlung zu sitzen, wobei für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu benennen ist.

Die Neuregelung der Vertretung wird aufgrund organisatorischer Änderungen notwendig, die zum 1. März 2010 in der Aufbauorganisation des Fachbereichs Arbeit und Soziales in Kraft getreten sind. Bisher waren der Landrat und der Kreisdirektor als Vertreter des Kreises in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen (SGB II) benannt.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Landrat sowie die Dezernentin als Vertreter des Kreises zu entsenden. Als Stellvertreter für den Landrat soll der Kreisdirektor und als Stellvertreterin für die Dezernentin der Fachbereichsleiter fungieren. Die Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt gemäß den Vorgaben des § 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach eine Person gewählt ist, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.

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