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Beschlussvorlage

Förderung komplementärer ambulanter Dienste im Kreis Recklinghausen ab dem 01.01.2010

50/161 02.04.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/161 sieht die Weiterführung der Förderkonzeption für ambulante komplementäre Dienste im Kreis Recklinghausen ab dem 1. Januar 2010 vor. Der Kreistag soll die seit 2007 geltende Regelung unverändert fortsetzen. Die Förderung erfolgt dabei über Leistungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren und basiert auf der Berechnung von Stundenpauschalen. Eine jährliche Dynamisierung oder Nachfinanzierung ist nicht vorgesehen. Das jährliche Budget für diese Maßnahmen soll bis zum Jahr 2012 auf 755.000 Euro festgesetzt werden.

Das Förderkonzept wurde ursprünglich im Jahr 2001 nach dem Wegfall der Landesförderung etabliert, um eine auf die lokale Versorgungslage zugeschnittene Grundlage zu schaffen. Ein wesentliches Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von vorzeitigen Heimaufenthalten durch die Stützung der Pflege- und Betreuungssituation im ambulanten Bereich. Seit 2006 werden in allen zehn kreisangehörigen Städten alle förderungsfähigen Dienste angeboten, wodurch eine flächendeckende Versorgung im Kreisgebiet erreicht wurde.

Die finanziellen Auswirkungen der Förderung werden im Hinblick auf die Kostenersparnisse bei den Heimpflegekosten des Sozialhilfeträgers betrachtet. Die Vorlage verweist auf Daten der vergangenen Jahre, wonach die Inanspruchnahme der ambulanten Dienste dazu beiträgt, die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung zeitlich hinauszuzögern. Die Deckung der Kosten erfolgt im Haushalt des Kreises.

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