Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der K 19 (Recklinghäuser Straße) in Oer-Erkenschwick
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 66/058 sieht die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der K 19 (Recklinghäuser Straße) in Oer-Erkenschwick vor. Die Maßnahme umfasst eine etwa 250 Meter lange Strecke, die als zwischengemeindliche Süd-Nord-Verbindung zwischen den Städten Recklinghausen und Oer-Erkenschwick dient.
Nach Angaben der Verwaltung weist der Untergrund der Fahrbahn im Bereich der Ortsdurchfahrt eine unzureichende Tragfähigkeit für die hohe Verkehrsbelastung auf, die durchschnittlich etwa 12.000 Fahrzeuge pro Tag umfasst. Die Fahrbahndecke zeigt bereits Abplatzungen, Risse und Flickstellen, zudem sind Schäden an der Hochbordanlage vorhanden. Im Zuge der geplanten Sanierung soll zudem ein Radwegenechluss bis zur L 798 realisiert werden, um das bestehende Radwegenetz zu vervollständigen.
Der Landrat wurde beauftragt, die Planung für diese Maßnahme aufzunehmen und einen Antrag auf Förderung durch Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu stellen. Da es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme handelt, bei der der Kreis den größeren Anteil an den Baukosten und den Flächen trägt, übernimmt der Kreis in Abstimmung mit der Stadt Oer-Erkenschwick die Verantwortung für die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausbauplanung. Für die Planung wurden in der Haushaltsplanung 2005 Mittel in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. Der Berater im Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten empfahl den Beschlussvorschlag einstimmig.
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