Programm IX - Investitionsprogramm für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte für die Straßenunterhaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 66/085 sieht die Einführung des sogenannten Programms IX vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, die für die Straßenunterhaltung benötigt werden. Der Kreis trägt die Straßenbaulast für etwa 190 Kilometer Kreisstraßen sowie für rund 144 Kilometer Radwege an diesen Straßen. Die Aufgaben der Unterhaltung, Instandsetzung sowie der Verkehrssicherung werden durch den Baubetriebshof wahrgenommen.
Da die für die Streckenkontrolle und Straßenunterhaltung eingesetzten Fahrzeuge und Geräte aufgrund von Alter oder Verschleiß regelmäßig erneuert werden müssen, ist eine kontinuierliche Investition erforderlich. Die Vorlage erläutert, dass im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Haushaltsansätze für das Jahr 2008 und die Folgejahre durch das Programm IX transparent und differenziert dargestellt werden sollen. Dies ermöglicht ein Controlling der Investitionstätigkeit nach Ablauf der jeweiligen Haushaltsjahre. Die entsprechenden Mittel sind im Budgetplan vorgesehen und decken die geplanten Anschaffungen von beweglichem Anlagevermögen ab.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Programm IX zu verabschieden und den Landrat anzuweisen, die Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen. Die Planung umfasst die Darstellung bereits getätigter Investitionen aus dem Vorjahr sowie die beabsichtigten Maßnahmen für das laufende und kommende Haushaltsjahr.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 662504100084
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20080425101513