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Beschlussvorlage

Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken

70/224 01.08.2012 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 70/224 sieht vor, den Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken als Satzung zu verabschieden. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die Abwägung der Hinweise, Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Trägerbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung eingegangen sind. Der Plan umfasst eine Gesamtfläche von etwa 5.362 Hektar und erstreckt sich über die Stadtgebiete Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen.

Der Plan legt behördenverbindliche Entwicklungsziele und Schutzgebietsausweisungen fest. Dazu gehören 16 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von rund 494 Hektar, wovon 12 neu ausgewiesen werden, sowie neun Landschaftsschutzgebiete, vier befristete Landschaftsschutzgebiete, 22 geschützte Landschaftsbestandteile und vier Naturdenkmale. Forstliche und jagdliche Regelungen wurden mit dem Regionalforstamt und der Oberen Jagdbehörde abgestimmt.

Die Umsetzung der im Plan beschriebenen Maßnahmen erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Besitzer, darunter Gemeinden, der Regionalverband Ruhr, die Emschergenossenschaft oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Für die Umsetzung können Zuwendungen des Landes von bis zu 80 Prozent in Anspruch genommen werden. Der finanzielle Eigenanteil des Kreises wird durch zweckgebundene Ersatzgelder gedeckt, sodass keine Belastung des Kreishaushaltes entsteht. Nach der Beschlussfassung wird die Satzung der Bezirksregierung Münster angezeigt und durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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