Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts Übertragung von Aufgaben des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft auf die Kreise und kreisfreien Städte seit dem 01.01.2008

70/171 05.02.2008

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts am 1. Januar 2008 wurden wesentliche Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben im Immissionsschutzrecht sowie in der Wasserwirtschaft von den Bezirksregierungen auf die Kommunen übertragen. Die Kreise und kreisfreien Städte fungieren seither als Untere Umweltschutzbehörden. Dies umfasst insbesondere die Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie nicht genehmigungspflichtige Anlagen wie Tankstellen, Einzelhandelsbetriebe, Handwerksbetriebe und Baustellen. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung beschränkt sich auf besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung sowie technisch komplexe oder regional bedeutsame Anlagen.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen übernimmt diese Aufgaben im neu gebildeten Ressort „Untere Immissionsschutzbehörde“ des Vestischen Umweltzentrums. Für die Aufgabenbereiche Immissionsschutz und Wasserwirtschaft wurden zehn Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, darunter sieben Beamte, die kraft Gesetzes auf den Kreis übergeleitet wurden, sowie drei Tarifbeschäftigte, deren Personalkosten weiterhin vom Land getragen werden.

Die Finanzierung der Beamten erfolgt über einen Überleitungsvertrag, bei dem der Kreis pro Planstelle eine jährliche Personalkostenerstattung von 43.300 Euro sowie eine Sachkostenpauschale von 4.330 Euro erhält. Für die Tarifbeschäftigten wird eine Sachkostenpauschale gewährt. Es ist vorgesehen, dass die Erstattungsbeträge bis zum Jahr 2011 jährlich um etwa 1,5 Prozent reduziert werden. Eine abschließende Einschätzung der Auskömmlichkeit der Erstattungen steht aus; eine gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Belastungsausgleichs ist für das Jahr 2010 geplant.

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