Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung im Stadtgebiet Haltern am See, Ortsteil Lippramsdorf-Mersch durch den Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat des Kreises Recklinghausen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Grundwasserförderung und die Grundwassernutzung in einem abgegrenzten Bereich des Ortsteils Lippramsdorf-Mersch untersagt. Die Maßnahme trat am 8. August 2012 in Kraft.
Grundlage für diese Entscheidung ist eine Belastung des Grundwassers mit chemischen Substanzen, darunter chlorierte Kohlenwasserstoffe, die von einem Standort des Chemieparks Marl ausgeht. Durch den Nord-Nordost-verlaufenden Grundwasserabstrom ist eine steigende Tendenz der Verunreinigungen im Raum Mersch festzustellen. Da eine genaue räumliche Abgrenzung der Belastung im Kernbereich des Ortsteils derzeit nicht möglich ist, dient die Verfügung dazu, den Kontakt von Menschen mit dem belasteten Wasser zu verhindern. Es besteht die Möglichkeit, dass das Grundwasser in Hausbrunnen zur Nutzung als Trinkwasser, zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser gefördert wird.
Die zuständige untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, dass eine vollständige Sanierung des Grundwassers in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist. Zwar finden Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen statt, die technischen Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der variierenden Belastungen und veränderter Fließverhältnisse begrenzt. Durch die Untersagung entsteht kein Ersatzanspruch für betroffene Anwohner, da die Maßnahme dem Schutz der Personen und des Vermögens dient und kein grundsätzlicher rechtlicher Anspruch auf Grundwassernutzung besteht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120806120305