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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft Gebühren und Entgelte für das Jahr 2008

70/166 09.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 70/166 regelt die Abfallgebühren und Entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2008. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 136,00 € pro Tonne festsetzen. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich auf 140,00 € pro Tonne, was einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um diese Differenz zu decken, ist eine Entnahme aus der Gebührenrücklage sowie aus dem vertraglichen Überdeckungsanspruch vorgesehen.

Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein Entgelt von 85,62 € pro Tonne vorgeschlagen. Dieser Mischpreis resultiert aus der Anlieferung in verschiedenen Anlagen in Herten-Westerholt und Lünen. Aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse ist für die Bioabfallverwertung keine Subventionierung mehr erforderlich.

Zudem sieht die Vorlage die Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung vor. Der Katalog der Abfälle, die dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, soll angepasst werden. Die Überlassungspflicht soll sich künftig auf verwertbare Abfälle sowie Siedlungsabfälle beschränken, die in den Anlagen des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity entsorgt werden. Für die Verwertung sonstiger, von den kreisangehörigen Städten getrennt eingesammelter und verwertbarer Abfälle wird ein einheitliches Entgelt gemäß den beigefügten Anlagen festgelegt.

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