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Beschlussvorlage

Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen die Errichtung eines temporären Parkplatzes in Herten in der Ried

70/167 09.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 70/167 geht es um den Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen eine beabsichtigte Befreiung von den Geboten und Verboten des Landschaftsschutzgebietes Nr. 61 (Marler Flachwellen – Loemühle). Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung eines temporären Parkplatzes in der Ried in Herten.

Der Antragsteller betreibt auf einem Hofgrundstück einen Hofladen und führt dort saisonale Veranstaltungen durch, die einen erhöhten Parkraumbedarf verursachen. Die geplante Fläche soll als temporärer Parkplatz mit einer Kapazität von etwa 400 Stellplätzen dienen. Da die Fläche im restlichen Jahr als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird, sind keine baulichen Maßnahmen, sondern lediglich geringfügige Befestigungen wie das Walzen der Oberfläche vorgesehen. Um eine Beeinträchtigung des nahegelegenen Bachlaufs zu vermeiden, ist ein 25 Meter breiter Streifen als Parkverbot ausgewiesen. Zudem soll ein etwa zwei Meter breiter Streifen entlang des Bachlaufs als Grünland unterhalten werden, um Verunreinigungen fernzuhalten.

Der Landschaftsbeirat hat der Befreiung gemäß § 69 Abs. 1 Landschaftsgesetz widersprochen. Die Begründung des Beirates liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes Loemühlenbach sowie in der Nähe schutzwürdiger Böden. Als Alternative schlägt der Beirat die Nutzung öffentlicher Parkflächen am Kommunalfriedhof und an der Sportanlage Nord in Verbindung mit einem Shuttledienst vor. Der Kreisausschuss soll nun entscheiden, ob der Widerspruch des Landschaftsbeirates als unberechtigt einzustufen ist, sodass die Untere Landschaftsbehörde die Befreiung erteilen kann.

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