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Berichtsvorlage

Zweck und Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

70/178 12.02.2009

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 70/178 informiert über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die damit verbundenen Ziele für den Gewässerschutz. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, den ökologischen und chemischen Zustand von Oberflächengewässern sowie den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers weitestgehend dem natürlichen Zustand anzupassen. Als konkrete Zielvorgaben sind die Erreichung eines guten Zustandes für natürliche Gewässer sowie eines guten ökologischen Potentials für künstliche Gewässer bis zum Jahr 2015 festgeschrieben.

Im Rahmen der rechtlichen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen wurden die Teileinzugsgebiete Emscher und Lippe für den Kreis Recklinghausen identifiziert. Eine erste Bestandsaufnahme bis Ende 2004 lieferte Erkenntnisse über den Zustand der Wasserkörper, wobei die Erreichung der Ziele für einen erheblichen Prozentsatz der Oberflächengewässer sowie für 60 Prozent der Grundwasserkörper bis 2015 als gefährdet eingestuft wurde. Zur dauerhaften Überprüfung werden seit 2006 Monitoring-Programme für größere Gewässer durchgeführt.

Auf Basis dieser Daten wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Landesanteile der Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas erstellt. Diese Pläne enthalten Analysen von Belastungsursachen, konkrete Bewirtschaftungsziele sowie Informationen zur Finanzierung von Maßnahmen. Die Entwürfe wurden bereits in Beteiligungsprozessen abgestimmt. Die Öffentlichkeit kann bis zum 21. Juni 2009 Stellungnahmen zu den Unterlagen abgeben, die online oder in den Behörden einsehbar sind. Die endgültige Meldung der Pläne an die Europäische Kommission ist für Dezember 2009 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 210 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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