Landschaftsplan Nr. 5 'Emscherniederung'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 70/176 sieht die Verabschiedung des Landschaftsplanes Nr. 5 „Emscherniederung“ als Satzung durch den Kreistag vor. Der Plan umfasst eine Gesamtfläche von etwa 3149 Hektar, die sich über die Stadtgebiete von Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel erstreckt. Die Inhalte der Landschaftsentwicklung wurden bereits mit den beteiligten Kommunen sowie der Emschergenossenschaft abgestimmt.
Der Plan legt verschiedene Schutzgebiete verbindlich fest. Dazu gehören fünf neue Naturschutzgebiete mit einer Fläche von rund 312 Hektar, sieben Landschaftsschutzgebiete sowie sechs befristete Landschaftsschutzgebiete. Zudem werden vier geschützte Landschaftsbestandteile und ein Naturdenkmal ausgewiesen. Forstliche und jagdliche Regelungen sind in die Naturschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile integriert.
Nach der öffentlichen Auslegung und der Abwägung eingegangener Hinweise, Anregungen und Bedenken umfasst die Vorlage auch die entsprechenden Anpassungen in den Texten und Karten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt primär durch die jeweiligen Eigentümer oder Besitzer der Flächen, darunter der Regionalverband Ruhr, die Emschergenossenschaft, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie die Städte Herten und Recklinghausen. Für die Durchführung der Maßnahmen können Zuwendungen des Landes in Anspruch genommen werden. Die Kosten für den Kreis Recklinghausen werden über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren verteilt, wobei auch die Nutzung von Ersatzgeldern vorgesehen ist. Nach der Beschlussfassung ist die Satzung der höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.
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