Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 70/190 des Kreisausschusses befasst sich mit der Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen. Grundlage für die Bildung solcher Beiräte ist das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft vorsieht. Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Pflege und Entwicklung der Landschaft mit, unterbreiten Vorschläge an die zuständigen Behörden und vermitteln die Ziele der Landschaftspflege an die Öffentlichkeit. Die Tätigkeit der Mitglieder erfolgt ehrenamtlich für den Kreis.
Der Beirat soll aus insgesamt 16 Mitgliedern bestehen, die sich aus Vertretern verschiedener Verbände zusammensetzen. Die Vorschlagsberechtigten haben ihre Kandidaten bereits eingereicht. Die Zusammensetzung umfasst Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. Zudem sind Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, des Waldbauernverbandes NRW e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V., des Landesjagdverbandes, des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eine gemeinsame Vertretung der Imkerverbände vorgesehen.
Der Kreistag ist für die Wahl der Mitglieder zuständig. Die Wahl erfolgt für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Kreistages. Bei Einigkeit auf einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend.
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