Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Gasbohrungen mit Hilfe des sog. Gas-Fracking im Kreis Recklinghausen inkl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.01.2011 und Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.03.2011

70/209 30.03.2011

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 70/209 befasst sich mit der Beteiligung des Kreises Recklinghausen am Verfahren der Bezirksregierung Arnsberg zur Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für das Feld „Weselgas“. Das betroffene Gebiet umfasst Teile des westlichen Stadtgebiets von Dorsten sowie das Wasserschutzgebiet Holsterhausen/Üfter Mark.

Konkrete Anträge für Bohrungen mittels Fracking liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, da hierfür ein weiteres Betriebsplanverfahren nach Bergrecht sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sind. Letztere kann nur im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Wasserbehörde des Kreises erteilt werden. Der Kreis hat bereits Stellungnahmen der Stadt Dorsten und des Wasserwerks RWW an die Bezirksregierung übermittelt, die den gleichen Inhalt aufweisen.

Die Position des Kreises Recklinghausen sieht vor, dass der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität einzuräumen ist. In Wasserschutzgebieten sowie im Bereich der Halterner Sande soll auf eine unkonventionelle Erdgasförderung mittels Fracking verzichtet werden. Ein gemeinsames Positionspapier der zehn kreisangehörigen Städte und des Kreises fordert zudem eine frühzeitige Information bei weiteren Verfahren.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Erkundungsarbeiten zur Erdgasgewinnung bis zum Vorliegen eines Gutachtens aussetzt. Parallel dazu wird eine Initiative auf Bundesratsebene angestrebt, um das Bergrecht hinsichtlich einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung für potenziell umweltgefährdende Bohrungen zu ändern.

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