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Beschlussvorlage

Bildung eines Beirates zwischen dem Kreis Recklinghausen, der Stadt Herten und der AGR Entsorgung GmbH

70/106 16.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 70/106 wird die Bildung eines Beirates zwischen dem Kreis Recklinghausen, der Stadt Herten und der AGR Entsorgung GmbH beantragt. Ziel dieses Gremiums ist der gegenseitige Informationsaustausch bezüglich der Integrierten Methanisierungs- und Kompostierungsanlage (IMK-Anlage) in Herten-Westerholt. Die Initiative geht auf einen Vorschlag der AGR Entsorgung GmbH zurück, nachdem das Unternehmen die Anteile des Kreises an der BioEnergie GmbH (BEG) erwerben möchte.

Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammensetzung, die Aufgaben sowie die innere Ordnung des Beirates. Die Stadt Herten und der Kreis Recklinghausen können jeweils zwei Mitglieder entsenden, die durch den Rat bzw. den Kreistag bestellt und abberufen werden. Zudem gehört der Betriebsleiter der IMK-Anlage dem Beirat an. Der Beirat dient primär der Information über die Entwicklung der Anlage, das IMK-Verfahren, Fragen zum Standort sowie wesentliche genehmigungsrelevante Vorgänge. Dabei unterliegt der Anlagenbetreiber einer umfassenden Informationspflicht.

Der Beirat soll mindestens einmal jährlich an der Anlage in Herten-Westerholt zusammenkommen. Die Mitglieder wählen einen Vorsitz sowie eine stellvertretende Person aus ihrer Mitte. Für die Mitglieder besteht eine Geheimhaltungspflicht bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Kosten für die Entsendung der Vertreter tragen die jeweiligen Institutionen selbst. Die Vereinbarung ist nicht kündbar und endet mit der Einstellung des Betriebs der IMK-Anlage am Standort Herten-Westerholt.

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