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Berichtsvorlage

Vorstellung Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster

70/108 28.05.2004 Naturschutzbeirat

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Berichtsvorlage 70/108 wurde dem Landschaftsbeirat sowie dem Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten der aktuelle Stand des Ausgleichs- und Ersatzflächenkatasters vorgestellt. Die unteren Landschaftsbehörden sind gemäß § 6 Abs. 8 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein solches Kataster zu führen.

Die Erstellung des Katasters dient dazu, einen grafischen Überblick über vorhandene Kompensationsflächen zu erhalten und spezifische Daten zu einzelnen Flächen oder Maßnahmen zu speichern sowie bei Bedarf abzurufen. Für die technische Führung des Katasters werden die Programme MapInfo für die grafische Darstellung sowie KAplus! für die Datenverwaltung genutzt.

Die Erfassung der Flächen aus den Altverfahren der unteren Landschaftsbehörde für den Zeitraum von 2001 bis zur Gegenwart ist bereits abgeschlossen. Die Erfassung der Kompensationsflächen der Städte ist zum Zeitpunkt der Vorlage jedoch erst teilweise erfolgt. Der vorgeschlagene Beschluss sah vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, was im Beratungsergebnis einstimmig bestätigt wurde. Federführend für die Vorlage war der Naturschutzbeirat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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